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| | Jenny80 | November 2, 2009 | Allgemeines, Arbeitsvertrag, Kündigungsschutz Hallo,
ich will es kurz machen, weil ich nicht genau weiss, wie ich auf mein Problem reagieren soll…
Mein Problem
Ich habe während des Urlaubs festgestellt, dass ich schwanger bin. Mein Arbeitgeber möchte den Urlaub jetzt nicht anrechnen. Darf er das so einfach? Was kann ich dagegen machen?
Antwort von Rechtsanwalt Siegel
Die Schwangere hat nach § 17 MuSchG einen Anspruch auf Urlaub außerhalb ihrer Schwangerschaftsfreistellungen. Wenn sie daher während eines Urlaubs erfährt, dass sie schwanger ist, können Sie die Urlaubstage ab diesem Zeitpunkt für einen neuen Urlaub verwenden.
Tags: Arbeitgeber, Schwanger, Schwangerschaft, Urlaub | | |
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