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| | SanPa81 | September 5, 2009 | Arbeitsvertrag, Kündigungsschutz, Teilzeitbeschäftigung Die Situation:
Ich war ein Jahr in Elternzeit und möchte jetzt wieder arbeiten. Allerdings nur mit reduzierter Arbeitszeit. Der Arbeitgeber hat mir geraten, ich solle von mir aus kündigen, weil ich ja gar nicht mehr in Vollzeit arbeiten kann und ich damit meinen Arbeitsvertrag verletzen würde.
Antwort von Rechtsanwalt Siegel
Sie haben nach § 8 TzBfG einen Anspruch auf Teilzeit, wenn Sie seit mehr als einem halben Jahr beschäftigt sind und wenn der Arbeitgeber keine betrieblichen Gründe geltend machen können, die das verhindern. Sie müssen allerdings formell einige Hürden überwinden, wie z.B. rechtzeitig Ihren Antrag beim Arbeitgeber stellen. Und Sie tragen das Risiko, ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Leider landet man bei der Durchsetzung vor Gericht. Sinnvoll ist daher eine rechtzeitige Vorbereitung (mindestens vier bis fünf Monate vor dem eigentlichen Wiedereintritt an den Arbeitsplatz) und sachlich richtige Durchsetzung.
Für weitere Anfragen: www.ra-siegel.de
Tags: Arbeitgeber, Arbeitsplatz, Arbeitszeit, Elternzeit, Rechtsanwalt, Teilzeit, TzBfG, Vollzeit, Wiedereintritt | | |
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