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	<title>Arbeitverträge &#38; Arbeitsrecht - Blog</title>
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	<description>Fragen rund um Arbeitsverträge und Arbeitsrecht - direkt vom Anwalt</description>
	<pubDate>Tue, 19 Jan 2010 13:45:24 +0000</pubDate>
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		<title>Der EuGH stärkt die Rechte von jüngeren Arbeitnehmern</title>
		<link>http://www.arbeitsvertrag-arbeitsrecht.de/der-eugh-starkt-die-rechte-von-jungeren-arbeitnehmern/2010/01/</link>
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		<pubDate>Tue, 19 Jan 2010 13:45:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Siegel</dc:creator>
		
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		<description><![CDATA[Der Europäische Gerichtshof hat vor kurzem entschieden, dass Jugendliche im Kündigungsschutz gegenüber älteren Mitarbeitern benachteiligt werden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Europäische Gerichtshof hat vor kurzem entschieden, dass Jugendliche im Kündigungsschutz gegenüber älteren Mitarbeitern benachteiligt werden.</p>
<p>Hintergrund ist § 622 BGB. Gem. § 622 BGB steigt die Kündigungsfrist im Lauf eines Arbeitslebens beim gleichen Arbeitgeber kontinuierlich an. Beispielsweise beträgt die Kündigungsfrist eines Arbeit-nehmers nach zehn Jahren Beschäftigungsdauer vier Monate.</p>
<p>Allerdings gilt das nur, wenn der Arbeitnehmer das 25. Lebensjahr vollendet hat. Wenn also z.B. ein Arbeitnehmer mit 20 Jahren in einen Betrieb eintritt und mit 30 Jahren gekündigt wird, gelten für ihn nur fünf Jahre Beschäftigungsdauer für die Kündigungsfrist. In diesem Fall wären das zwei Monate.</p>
<p>Hieraus folgt aber kein direkter Anspruch. Wenn z.B. ein Arbeitnehmer aus München gekündigt wird, kann er vor dem Arbeitsgericht München nicht direkt das Urteil geltend machen. Allerdings muss das Arbeitsgericht München in diesem Fall diese Rechtsprechung berücksichtigen. Da das Urteil aktuell ist, liegen noch keine deutschen Urteile nach dieser Rechtsprechung vor</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Abfindungsvertrag - Was muss beachtet werden</title>
		<link>http://www.arbeitsvertrag-arbeitsrecht.de/abfindungsvertrag-was-muss-beachtet-werden/2009/12/</link>
		<comments>http://www.arbeitsvertrag-arbeitsrecht.de/abfindungsvertrag-was-muss-beachtet-werden/2009/12/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 08 Dec 2009 17:21:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Siegel</dc:creator>
		
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		<description><![CDATA[Was muss bei einem Aufhebungsvertrag beachtet werden? Hat die Höhe der Abfindung eine Bedeutung?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Diese Frage erreichte uns per eMail</strong></p>
<p>Mir wurde ein Aufhebungsvertrag vom AG übergeben. Darin steht, dass das Arbeitsverhältnis zum 31. Dezember gegen eine Abfindung beendet werden soll. Kann ich das unterschreiben? Die Abfindung ist ziemlich hoch.</p>
<p><a title="Rechtsanwalt Siegel | Arbeitsrecht und IT-Recht München, Freising" href="http://wwww.ra-siegel.de" target="_blank"><strong>Antwort RA Siegel</strong></a></p>
<p>Es kommt hier auf einige Fragen an: Eine hohe Abfindung kann gezahlt werden, weil Sie praktisch unkündbar sind. Wenn nicht, d.h. wenn Ihnen der Arbeitgeber wirklich entgegenkommt, müssen Sie darauf achten, dass er die Abfindung auch zahlen kann und <strong>nicht in Insolvenz</strong> geht. Außerdem müssten Sie eine Formulierung finden, die <strong>keine Sperrzeit beim Arbeitsamt</strong> auslöst.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Mündliche Kündigung - was nun?</title>
		<link>http://www.arbeitsvertrag-arbeitsrecht.de/muendliche-kuendigung/2009/12/</link>
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		<pubDate>Tue, 01 Dec 2009 20:03:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Medusa2</dc:creator>
		
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		<description><![CDATA[Was ist nach einer mündlichen Kündigung zu tun? Ist diese wirksam]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag,<br />
ich wurde gestern gekündigt. Die Kündigung ist aber unwirksam, weil sie nur mündlich ausgesprochen wurde.</p>
<p>Was muss ich jetzt tun?</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Schwanger im Urlaub - Arbeitgeber rechnet Urlaub nicht an</title>
		<link>http://www.arbeitsvertrag-arbeitsrecht.de/schwanger-im-urlaub-arbeitgeber-rechnet-urlaub-nicht-an/2009/11/</link>
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		<pubDate>Mon, 02 Nov 2009 09:25:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jenny80</dc:creator>
		
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		<description><![CDATA[Schwangerschaft im Urlaub festegestellt. Darf mein Arbeitgeber jetzt den Urlaub nicht anrechnen?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ich will es kurz machen, weil ich nicht genau weiss, wie ich auf mein Problem reagieren soll&#8230;</p>
<p><strong>Mein Problem</strong></p>
<p>Ich habe während des Urlaubs festgestellt, dass ich schwanger bin. Mein  Arbeitgeber möchte den Urlaub jetzt nicht anrechnen. Darf er das so einfach? Was kann ich dagegen machen?</p>
<p><strong>Antwort von <a title="Rechtsanwalt Siegel | Arbeitsrecht und IT-Recht München, Freising" href="http://www.ra-siegel.de" target="_blank">Rechtsanwalt Siegel</a></strong></p>
<p>Die Schwangere hat nach § 17 MuSchG einen Anspruch auf Urlaub außerhalb ihrer Schwangerschaftsfreistellungen. Wenn sie daher während eines Urlaubs erfährt, dass sie schwanger ist, können Sie die Urlaubstage ab diesem Zeitpunkt für einen <strong>neuen Urlaub </strong>verwenden.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Kündigung aus wichtigem Grund - Ein Beispiel-Fall aus Freising bei Muenchen</title>
		<link>http://www.arbeitsvertrag-arbeitsrecht.de/kundigung-aus-wichtigem-grund-ein-beispiel-aus-freising-bei-muenchen/2009/10/</link>
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		<pubDate>Tue, 06 Oct 2009 19:08:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Siegel</dc:creator>
		
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		<description><![CDATA[Nicht immer laufen Lehrverhältnisse so ab, wie es Betrieb und Auszubildende wünschen. Bei Rechtsstreitigkeiten müssen bestimmte Schritte eingehalten werden. Außerdem sind Fristen manchmal entscheidend.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der konkrete Fall: Max P. (Name geändert) ist Auszubildender bei der G-Großhandlung (Name geändert) in Freising. Sein Chef <strong>verdächtigt ihn des Diebstahls</strong> und stellt ihn zur Rede. Max P. ist völlig eingeschüchtert und gibt einige Diebstähle zu, die gar nicht begangen hatte. Tatsächlich hatte er nur eine Schachtel Zigaretten gestohlen. G entlässt Max P. fristlos.</p>
<p>Max P. möchte auf jeden Fall vermeiden, dass er mit dieser Vorgeschichte keine Lehrstelle mehr finden kann. G möchte mit Max nicht mehr zusammenarbeiten, weil das <strong>Vertrauensverhältnis </strong>nicht mehr da ist.</p>
<p>Wie geht es weiter? Zunächst ist es sinnvoll, dass <strong>Max so schnell wie möglich einen Rechtsanwalt aufsucht</strong>. Entscheidend ist nämlich, die Frist für eine Kündigungsschutzklage nicht zu versäumen und eventuell unterschriebene Aufhebungsverträge, Schuldscheine etc. anzufechten. Die Frist für letzteres kann extrem kurz sein. Und die Anträge und Schriftstücke sind zum Teil sehr kompliziert. Außerdem war im konkreten Fall das Arbeitsgericht München zuständig, dieses hat aber auch in Freising einen Gerichtstag für arbeitsrechtliche Streitigkeiten.</p>
<p>Auszubildende sollten, da sie wenig eigenes Geld haben, ihren Rechtsanwalt um die <strong>Stellung eines  Prozesskostenhilfeantrags</strong> bitten. Sinnvoll ist auch der <strong>Abschluss einer Rechtsschutzversicherung</strong>. Vor den Arbeitsgerichten zahlt man nämlich seinen Anwalt selbst –auch wenn man gewinnt!</p>
<p>In München haben z.B. die IHK und die HWK eine „Stelle nach §§ 73 BBiG, 111 ArbGG“ eingerichtet. Das heißt, dass vor dem Gerichtsverfahren ein Schlichtungsausschuss der Kammern versucht, ein Ergebnis zu erzielen, in dem sich beide Parteien wieder finden. Dabei sind Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter eingebunden. Die Vertreter dieser wissen, was an der Basis passiert und können häufig gute Vorschläge machen.</p>
<p>Wenn die Schlichtung scheitert, geht das Gerichtsverfahren (hier: Arbeitsgericht München, Gerichtstag Freising) weiter. D.h. nun wird zunächst vor dem Einzelrichter in einer Güteverhandlung ein Ergebnis gesucht und wenn das dann scheitert, muss eine Kammer am Arbeitsgericht München entscheiden.</p>
<p>Wie ging es im konkreten Fall weiter? Die Schlichtungsstelle unterhielt sich sehr ausführlich mit beiden Kontrahenten und deren Anwälten. Es wurde dann auch ein Ergebnis erzielt:</p>
<p>Die Entlassung von Max P. wurde nicht zurück genommen. Aber der Kündigungszeitpunkt wurde auf einen Termin gelegt, der nicht gleich mit Diebstahl in Verbindung gebracht wird. Max P. erhielt auch ein ordentliches Zeugnis. Die Berufsschule besuchte Max P. trotz der Kündigung weiter. Inzwischen hat er eine neue Lehrstelle in Freising gefunden. Für den Diebstahl hatte Max P. dem alten Arbeitgeber einige wenige € bezahlt, die ihm von der letzten Lohnzahlung abgezogen wurden.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Betriebsbedingte Kündigung wegen Umsatzrückgang</title>
		<link>http://www.arbeitsvertrag-arbeitsrecht.de/betriebsbedingte-kundigung-wegen-umsatzruckgang/2009/09/</link>
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		<pubDate>Sat, 26 Sep 2009 07:34:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Siegel</dc:creator>
		
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		<description><![CDATA[Ist eine betriebsbedingte Kündigung aufgrund von rückläufigen Umsätzen rechtskräftig? Kann ein Unternehmer einfach seine Mitarbeiter entlassen,mit der Begründung der betriebsbedingten Kündigung, weil die Umsatz- und Auftragslage eingebrochen ist?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>per eMail eingegangen:</p>
<p>Guten Tag,<br />
Ich hatte bis vor ca. 6 Monaten ein gut gehenden Laden in der Stadt. Seit dem &#8220;Ausbruch&#8221; der Wirtschaftskrise sind meine Umsätze um ca. 40% zurück gegangen. Ich kann meine Angestellten mit dem eingebrochenen Umsatz nicht länger beschäftigen. Kann ich hier einfach eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen, oder geht das nicht so einfach? Ich meine, ich kann meine Leute nicht mehr bezahlen. Was soll ich machen? Gibt&#8217;s eine andere Möglichkeit?</p>
<p>Danke für Ihre Hilfe<br />
Sven B.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Sozialauswahl bei Entlassung nach Kurzarbeit</title>
		<link>http://www.arbeitsvertrag-arbeitsrecht.de/sozialauswahl-bei-entlassung-nach-kurzarbeit/2009/09/</link>
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		<pubDate>Fri, 25 Sep 2009 21:15:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>MadDog</dc:creator>
		
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		<description><![CDATA[Was ist zu beachten bei der Sozialauswahl? Wie funktioniert die Entlassung nach Kurzarbeit?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
ich habe ein kleines Unternehmen. Garten-und Straßenbau. Ich habe derzeit vier meiner 25 Mitarbeiter in Kurzarbeit. Auf Dauer werde ich wohl zwei Mitarbeiter entlassen müssen. Wie funktioniert die Sozialauswahl? Muss ich die Entlassungen an irgendwelche Ämter melden? Sind die Entlassungen dabei an Meldepflichten oderAuflagen geknüpft?</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Kündigung während Aufenthalt im Krankenaus</title>
		<link>http://www.arbeitsvertrag-arbeitsrecht.de/kundigung-wahrend-aufenthalt-im-krankenaus/2009/09/</link>
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		<pubDate>Fri, 25 Sep 2009 21:14:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>AKorn</dc:creator>
		
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		<description><![CDATA[Was passiert bei einer Kündigung, die erfolgt, wenn man im Krankenhaus liegt, und erst 4 Wochen später davon erfährt. Die Antwort darauf im Blog für Arbeitsrecht und Arbeitsverträge ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-family: Arial; color: navy; font-size: x-small;"><span style="font-size: 10pt; font-family: Arial; color: navy;"><strong>Mein Problem:</strong></span></span></p>
<p><span style="font-family: Arial; color: navy; font-size: x-small;"><span style="font-size: 10pt; font-family: Arial; color: navy;">Ich war krank und mir wurde gekündigt.<br />
Da ich im Krankenhaus lag, habe ich erst nach vier Wochen von der Kündigung erfahren.Ist das rechtens, oder kann ich was dagegen machen?<br />
</span></span></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Schwanger zum Vorstellungsgespräch - darf ich lügen?</title>
		<link>http://www.arbeitsvertrag-arbeitsrecht.de/schwanger-zum-vorstellungsgesprach-darf-ich-lugen/2009/09/</link>
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		<pubDate>Fri, 18 Sep 2009 15:26:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Helga</dc:creator>
		
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		<description><![CDATA[Vorstellungsgespräch und Schwangerschaft. Was darf man sagen, und wann darf man lügen. Welche Konsequenzen sind zu erwarten?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ich haben in zwei Wochen ein Vorstellungsgespräch. Jetzt habe ich gestern erfahren, dass ich in der 7. Woche schwanger bin. Was soll ich tun? Kann ich das verschweigen?</p>
<p>Ich habe Angst, dass ich den Job gar nicht erst bekomme, wenn ich es meinem zukünftigen Arbeitgeber mitteile. Muss ich auf die konkrete Frage hin antworten?<br />
Ich habe vor einiger Zeit gehört, dass ich bei einer Frage nach meiner Schangerschaft auch lügen darf. Stimmt das? Muss ich dann später keine Konsequenzen erwarten, bzw. kann ich dagegen klagen, wenn ich später gefeuert werde, wenn ich in den Mutterschutz gehe?</p>
<p>Vielen Dank</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Nebenjob waehrend der Urlaubszeit</title>
		<link>http://www.arbeitsvertrag-arbeitsrecht.de/nebenjob-waehrend-der-urlaubszeit/2009/09/</link>
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		<pubDate>Mon, 07 Sep 2009 16:40:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Siegel</dc:creator>
		
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		<description><![CDATA[Muss man einen Nebenjob, der während der Urlaubszeit ausgeführt wird, beim Chef angemeldet werden? Was gilt es zu beachten...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Situation</strong>, Geschildert von Heinz (Name geändert)</p>
<p>Der angemeldete Nebenjob (&#8230;es handelt sich hierbei um 14 Arbeitstage über mehrere Wochenenden; Ruhezeiten zwischen den Arbeitszeiten ist eingehalten worden und der Nebenjob steht in keinerlei Konkurrenz zur hauptberuflichen Tätigkeit) wurde noch vor dem Urlaubsantritt begonnen und den Chefs mitgeteilt - jedoch nicht um Erlaubnis gefragt!<br />
Jetzt habe ich mitbekommen, dass die Herren wohl gerne um Erlaubnis gebeten worden wären &#8230; bzw. Urlaub wäre zum entspannen und nicht zum arbeiten gedacht - auch wenn es Spaß machen sollte!?</p>
<p><strong>AW: <a title="Rechtsanwalt Volker Siegel | Arbeits- und IT-Recht" href="http://www.ra-siegel.de" target="_blank">Rechtsanwalt Siegel</a></strong></p>
<p>Hier darf ich Sie bitten, mir mitzuteilen, was es mit den &#8220;Ruhezeiten zwischen den Arbeitszeiten&#8221; auf sich hat. Und dann müsste ich noch wissen, wie lange es her ist, seit Sie Ihren Chefs den Zweitjob mitgeteilt hatten.<br />
Bitte nutzen Sie dazu das eMail-Formluar mit Bezug auf das Thema.</p>
]]></content:encoded>
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