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	<title>Arbeitverträge &#38; Arbeitsrecht - Blog</title>
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	<description>Fragen rund um Arbeitsverträge und Arbeitsrecht - direkt vom Anwalt</description>
	<pubDate>Wed, 11 Apr 2012 16:52:20 +0000</pubDate>
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		<title>Kündigung leitender Mitarbeiter</title>
		<link>http://www.arbeitsvertrag-arbeitsrecht.de/bagatellkundigung-leitender-mitarbeite/2012/04/</link>
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		<pubDate>Wed, 11 Apr 2012 16:50:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Siegel</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>

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		<description><![CDATA[Landesarbeitsgericht urteilt über die Kündigung bei Bagatelldiebstahl leitender Mitarbeiter. Verhalten bei Aufhebungsvertrag.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bagatelldiebstähle und Kündigung<br />
Die Auseinandersetzung wegen außerordentlichen Kündigungen bei Kleinstdiebstählen geht in eine neue Runde: Das LAG Berlin Brandenburg hatte jetzt die außerordentliche Kündigung eines Filialleiters trotz 21jähriger Betriebszugehörigkeit für Rechtens erklärt.<br />
Eine Besonderheit hat der Fall: Ging es bisher um Angestellte ohne Führungsverantwortung, handelt es sich jetzt um einen Filialleiter. Damit lässt sich auch erklären, dass die derzeitige Tendenz zur Aufweichung der extrem harschen Urteile bei Diebstählen von Mitarbeitern hier unterbrochen wurde.<br />
Was bedeutet das für die Praxis? Vor Verdachtkündigungen sollte der Arbeitgeber genau prüfen, ob eine außerordentliche Kündigung sinnvoll ist, oder ob eine Abmahnung ausreicht. Umgekehrt sollte jeder außerordentlich gekündigte Arbeitnehmer prüfen (lassen), ob die Kündigung zu Recht ausgesprochen wurde oder nicht.<br />
Besonders oft  beobachte ich außerdem die Tendenz, derartige Vorfälle durch Aufhebungsverträge zu lösen. In diesem Fall sollten Arbeitnehmer <strong>niemals</strong> unterschreiben um dem Druck zu entgehen. Vielmehr sollten sie nicht unterschreiben, sondern mit kühlem Kopf und fachlichem Rat an das Problem gehen.</p>
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		<title>Diskriminierung jüngerer Mitarbeiter</title>
		<link>http://www.arbeitsvertrag-arbeitsrecht.de/diskriminierung-jungerer-mitarbeiter/2012/03/</link>
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		<pubDate>Thu, 22 Mar 2012 08:41:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Siegel</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>

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		<description><![CDATA[Jüngere Mitarbeiter werden bei Urlaubsregeln möglicherweise diskriminiert. Dies zeigt ein bahnbrechendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><!--[if gte mso 9]><xml> <w:WordDocument> <w:View>Normal</w:View> <w:Zoom>0</w:Zoom> <w:HyphenationZone>21</w:HyphenationZone> <w:PunctuationKerning /> <w:ValidateAgainstSchemas /> <w:SaveIfXMLInvalid>false</w:SaveIfXMLInvalid> <w:IgnoreMixedContent>false</w:IgnoreMixedContent> <w:AlwaysShowPlaceholderText>false</w:AlwaysShowPlaceholderText> <w:Compatibility> <w:BreakWrappedTables /> <w:SnapToGridInCell /> <w:WrapTextWithPunct /> <w:UseAsianBreakRules /> <w:DontGrowAutofit /> </w:Compatibility> <w:BrowserLevel>MicrosoftInternetExplorer4</w:BrowserLevel> </w:WordDocument> </xml><![endif]--><!--[if gte mso 9]><xml> <w:LatentStyles DefLockedState="false" LatentStyleCount="156"> </w:LatentStyles> </xml><![endif]--><!--[if gte mso 10]><br />
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<p><!--[endif] --></p>
<p style="text-align: justify;"><strong><span style="font-size: 10pt; font-family: Gautami;">BAG-<span> </span>Urteil vom 20. März 2012 - 9 AZR 529/10 </span></strong><strong><span style="font-size: 10pt; font-family: Gautami;"><span> </span></span></strong><strong></strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong><span style="font-size: 10pt; font-family: Gautami;">Altersabhängige Staffelung des Urlaubsanspruchs im öffentlichen Dienst aufgehoben.</span></strong><strong></strong></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span style="font-size: 10pt; font-family: Gautami;">Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst haben Grund zur Freude. Das BAG hat die Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter für unvereinbar mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erklärt. Das bedeutet, dass der Urlaubsanspruch jüngerer Arbeitnehmer, z.B. bei der Stadtverwaltung München, dem der älteren Mitarbeiter anzugleichen ist. Das folgt aus § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span style="font-size: 10pt; font-family: Gautami;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span style="font-size: 10pt; font-family: Gautami;">Hier sehe ich auch für sehr viele Mitarbeiter größerer Unternehmen, z.B. am Flughafen München oder im produzierenden Gewerbe eine Chance. Dort gibt es ähnliche Betriebsvereinbarungen, über Urlaub, die auf den Prüfstand gehören. Insoweit lohnt es sich, seine Arbeitsverträge mit den entsprechenden Klauseln über Urlaub genau anzuschauen.<br />
</span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span style="font-size: 10pt; font-family: Gautami;">© RA Volker Siegel und stud. iur. Sebastian Wurzberger</span></p>
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		<title>Mehrfache Verlängerung von befristeten Arbeitsverhältnissen</title>
		<link>http://www.arbeitsvertrag-arbeitsrecht.de/mehrfache-verlangerung-von-befristeten-arbeitsverhaltnissen/2012/03/</link>
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		<pubDate>Thu, 01 Mar 2012 18:23:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Siegel</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>

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		<description><![CDATA[Befristete Arbeitverträge können mehrfach verlängert werden, wenn die Befristung begründet ist.]]></description>
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<p> <![endif]--></p>
<p class="MsoNormal">Das BAG hat kürzlich entschieden, dass befristete Arbeitsverhältnisse dann verlängert werden können, wenn hierfür ein sachlicher Rechtfertigungsgrund vorliegt. Konkret hatte eine Arbeitnehmerin 17 (!) Jahre lang immer wieder Vertretungen übernommen. Das entspricht auch dem Wortlaut des § 14 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz).</p>
<p class="MsoNormal">Arbeitgeber müssen dabei aber eine Vielzahl von Tatbeständen beachten. Umgekehrt können sich Arbeitnehmer mit gutem Grund nach der dritten Befristung bzw. einer Befristung von mehr als zwei Jahren Hoffnung auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis machen. Es lohnt sich also, Teilzeitverträge auf Herz und Nieren prüfen zu lassen.<span> </span></p>
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		<title>Kündigungsschutz, jüngere Arbeitnehmer</title>
		<link>http://www.arbeitsvertrag-arbeitsrecht.de/kundigungsschutz-jungere-arbeitnehmer/2012/03/</link>
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		<pubDate>Thu, 01 Mar 2012 18:21:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Siegel</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Kündigungsschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[Jüngere Arbeitnehmer werden besser geschützt]]></description>
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<p> <![endif]--></p>
<p class="MsoNormal"><strong>Der EuGH stärkt die Rechte von jüngeren Arbeitnehmern</strong></p>
<p class="MsoNormal">Der Europäische Gerichtshof hat vor kurzem entschieden, dass Jugendliche im Kündigungsschutz gegenüber älteren Mitarbeitern benachteiligt werden.</p>
<p class="MsoNormal">Hintergrund ist § 622 BGB. Gem. § 622 BGB steigt die Kündigungsfrist im Lauf eines Arbeitslebens beim gleichen Arbeitgeber kontinuierlich an. Beispielsweise beträgt die Kündigungsfrist eines Arbeitnehmers nach zehn Jahren Beschäftigungsdauer vier Monate.</p>
<p class="MsoNormal">Allerdings gilt das derzeit nur, wenn der Arbeitnehmer das 25. Lebensjahr vollendet hat. Wenn also z.B. ein Arbeitnehmer mit 20 Jahren in einen Betrieb eintritt und mit 30 Jahren gekündigt wird, gelten für ihn nur fünf Jahre Beschäftigungsdauer für die Kündigungsfrist. In diesem Fall wären das zwei Monate. Das ist jetzt als rechtsfehlerhaft judiziert worden.</p>
<p class="MsoNormal">Hieraus folgt aber kein direkter Anspruch. Wenn z.B. einem Arbeitnehmer aus München gekündigt wird, kann er vor dem Arbeitsgericht München nicht direkt das Urteil geltend machen. Allerdings muss das Arbeitsgericht München in diesem Fall diese Rechtsprechung berücksichtigen. Da das Urteil aktuell ist, liegen noch keine deutschen Urteile nach dieser Rechtsprechung vor.</p>
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		<title>Der EuGH stärkt die Rechte von jüngeren Arbeitnehmern</title>
		<link>http://www.arbeitsvertrag-arbeitsrecht.de/der-eugh-starkt-die-rechte-von-jungeren-arbeitnehmern/2010/01/</link>
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		<pubDate>Tue, 19 Jan 2010 13:45:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Siegel</dc:creator>
		
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		<description><![CDATA[Der Europäische Gerichtshof hat vor kurzem entschieden, dass Jugendliche im Kündigungsschutz gegenüber älteren Mitarbeitern benachteiligt werden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Europäische Gerichtshof hat vor kurzem entschieden, dass Jugendliche im Kündigungsschutz gegenüber älteren Mitarbeitern benachteiligt werden.</p>
<p>Hintergrund ist § 622 BGB. Gem. § 622 BGB steigt die Kündigungsfrist im Lauf eines Arbeitslebens beim gleichen Arbeitgeber kontinuierlich an. Beispielsweise beträgt die Kündigungsfrist eines Arbeit-nehmers nach zehn Jahren Beschäftigungsdauer vier Monate.</p>
<p>Allerdings gilt das nur, wenn der Arbeitnehmer das 25. Lebensjahr vollendet hat. Wenn also z.B. ein Arbeitnehmer mit 20 Jahren in einen Betrieb eintritt und mit 30 Jahren gekündigt wird, gelten für ihn nur fünf Jahre Beschäftigungsdauer für die Kündigungsfrist. In diesem Fall wären das zwei Monate.</p>
<p>Hieraus folgt aber kein direkter Anspruch. Wenn z.B. ein Arbeitnehmer aus München gekündigt wird, kann er vor dem Arbeitsgericht München nicht direkt das Urteil geltend machen. Allerdings muss das Arbeitsgericht München in diesem Fall diese Rechtsprechung berücksichtigen. Da das Urteil aktuell ist, liegen noch keine deutschen Urteile nach dieser Rechtsprechung vor</p>
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		<title>Abfindungsvertrag - Was muss beachtet werden</title>
		<link>http://www.arbeitsvertrag-arbeitsrecht.de/abfindungsvertrag-was-muss-beachtet-werden/2009/12/</link>
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		<pubDate>Tue, 08 Dec 2009 17:21:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Siegel</dc:creator>
		
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		<description><![CDATA[Was muss bei einem Aufhebungsvertrag beachtet werden? Hat die Höhe der Abfindung eine Bedeutung?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Diese Frage erreichte uns per eMail</strong></p>
<p>Mir wurde ein Aufhebungsvertrag vom AG übergeben. Darin steht, dass das Arbeitsverhältnis zum 31. Dezember gegen eine Abfindung beendet werden soll. Kann ich das unterschreiben? Die Abfindung ist ziemlich hoch.</p>
<p><a title="Rechtsanwalt Siegel | Arbeitsrecht und IT-Recht München, Freising" href="http://wwww.ra-siegel.de" target="_blank"><strong>Antwort RA Siegel</strong></a></p>
<p>Es kommt hier auf einige Fragen an: Eine hohe Abfindung kann gezahlt werden, weil Sie praktisch unkündbar sind. Wenn nicht, d.h. wenn Ihnen der Arbeitgeber wirklich entgegenkommt, müssen Sie darauf achten, dass er die Abfindung auch zahlen kann und <strong>nicht in Insolvenz</strong> geht. Außerdem müssten Sie eine Formulierung finden, die <strong>keine Sperrzeit beim Arbeitsamt</strong> auslöst.</p>
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		<title>Mündliche Kündigung - was nun?</title>
		<link>http://www.arbeitsvertrag-arbeitsrecht.de/muendliche-kuendigung/2009/12/</link>
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		<pubDate>Tue, 01 Dec 2009 20:03:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Medusa2</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>

		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>

		<category><![CDATA[mündliche Kündigung]]></category>

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		<description><![CDATA[Was ist nach einer mündlichen Kündigung zu tun? Ist diese wirksam]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag,<br />
ich wurde gestern gekündigt. Die Kündigung ist aber unwirksam, weil sie nur mündlich ausgesprochen wurde.</p>
<p>Was muss ich jetzt tun?</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Schwanger im Urlaub - Arbeitgeber rechnet Urlaub nicht an</title>
		<link>http://www.arbeitsvertrag-arbeitsrecht.de/schwanger-im-urlaub-arbeitgeber-rechnet-urlaub-nicht-an/2009/11/</link>
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		<pubDate>Mon, 02 Nov 2009 09:25:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jenny80</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>

		<category><![CDATA[Arbeitsvertrag]]></category>

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		<category><![CDATA[Urlaub]]></category>

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		<description><![CDATA[Schwangerschaft im Urlaub festegestellt. Darf mein Arbeitgeber jetzt den Urlaub nicht anrechnen?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ich will es kurz machen, weil ich nicht genau weiss, wie ich auf mein Problem reagieren soll&#8230;</p>
<p><strong>Mein Problem</strong></p>
<p>Ich habe während des Urlaubs festgestellt, dass ich schwanger bin. Mein  Arbeitgeber möchte den Urlaub jetzt nicht anrechnen. Darf er das so einfach? Was kann ich dagegen machen?</p>
<p><strong>Antwort von <a title="Rechtsanwalt Siegel | Arbeitsrecht und IT-Recht München, Freising" href="http://www.ra-siegel.de" target="_blank">Rechtsanwalt Siegel</a></strong></p>
<p>Die Schwangere hat nach § 17 MuSchG einen Anspruch auf Urlaub außerhalb ihrer Schwangerschaftsfreistellungen. Wenn sie daher während eines Urlaubs erfährt, dass sie schwanger ist, können Sie die Urlaubstage ab diesem Zeitpunkt für einen <strong>neuen Urlaub </strong>verwenden.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Kündigung aus wichtigem Grund - Ein Beispiel-Fall aus Freising bei Muenchen</title>
		<link>http://www.arbeitsvertrag-arbeitsrecht.de/kundigung-aus-wichtigem-grund-ein-beispiel-aus-freising-bei-muenchen/2009/10/</link>
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		<pubDate>Tue, 06 Oct 2009 19:08:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Siegel</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>

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		<description><![CDATA[Nicht immer laufen Lehrverhältnisse so ab, wie es Betrieb und Auszubildende wünschen. Bei Rechtsstreitigkeiten müssen bestimmte Schritte eingehalten werden. Außerdem sind Fristen manchmal entscheidend.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der konkrete Fall: Max P. (Name geändert) ist Auszubildender bei der G-Großhandlung (Name geändert) in Freising. Sein Chef <strong>verdächtigt ihn des Diebstahls</strong> und stellt ihn zur Rede. Max P. ist völlig eingeschüchtert und gibt einige Diebstähle zu, die gar nicht begangen hatte. Tatsächlich hatte er nur eine Schachtel Zigaretten gestohlen. G entlässt Max P. fristlos.</p>
<p>Max P. möchte auf jeden Fall vermeiden, dass er mit dieser Vorgeschichte keine Lehrstelle mehr finden kann. G möchte mit Max nicht mehr zusammenarbeiten, weil das <strong>Vertrauensverhältnis </strong>nicht mehr da ist.</p>
<p>Wie geht es weiter? Zunächst ist es sinnvoll, dass <strong>Max so schnell wie möglich einen Rechtsanwalt aufsucht</strong>. Entscheidend ist nämlich, die Frist für eine Kündigungsschutzklage nicht zu versäumen und eventuell unterschriebene Aufhebungsverträge, Schuldscheine etc. anzufechten. Die Frist für letzteres kann extrem kurz sein. Und die Anträge und Schriftstücke sind zum Teil sehr kompliziert. Außerdem war im konkreten Fall das Arbeitsgericht München zuständig, dieses hat aber auch in Freising einen Gerichtstag für arbeitsrechtliche Streitigkeiten.</p>
<p>Auszubildende sollten, da sie wenig eigenes Geld haben, ihren Rechtsanwalt um die <strong>Stellung eines  Prozesskostenhilfeantrags</strong> bitten. Sinnvoll ist auch der <strong>Abschluss einer Rechtsschutzversicherung</strong>. Vor den Arbeitsgerichten zahlt man nämlich seinen Anwalt selbst –auch wenn man gewinnt!</p>
<p>In München haben z.B. die IHK und die HWK eine „Stelle nach §§ 73 BBiG, 111 ArbGG“ eingerichtet. Das heißt, dass vor dem Gerichtsverfahren ein Schlichtungsausschuss der Kammern versucht, ein Ergebnis zu erzielen, in dem sich beide Parteien wieder finden. Dabei sind Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter eingebunden. Die Vertreter dieser wissen, was an der Basis passiert und können häufig gute Vorschläge machen.</p>
<p>Wenn die Schlichtung scheitert, geht das Gerichtsverfahren (hier: Arbeitsgericht München, Gerichtstag Freising) weiter. D.h. nun wird zunächst vor dem Einzelrichter in einer Güteverhandlung ein Ergebnis gesucht und wenn das dann scheitert, muss eine Kammer am Arbeitsgericht München entscheiden.</p>
<p>Wie ging es im konkreten Fall weiter? Die Schlichtungsstelle unterhielt sich sehr ausführlich mit beiden Kontrahenten und deren Anwälten. Es wurde dann auch ein Ergebnis erzielt:</p>
<p>Die Entlassung von Max P. wurde nicht zurück genommen. Aber der Kündigungszeitpunkt wurde auf einen Termin gelegt, der nicht gleich mit Diebstahl in Verbindung gebracht wird. Max P. erhielt auch ein ordentliches Zeugnis. Die Berufsschule besuchte Max P. trotz der Kündigung weiter. Inzwischen hat er eine neue Lehrstelle in Freising gefunden. Für den Diebstahl hatte Max P. dem alten Arbeitgeber einige wenige € bezahlt, die ihm von der letzten Lohnzahlung abgezogen wurden.</p>
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		<title>Betriebsbedingte Kündigung wegen Umsatzrückgang</title>
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		<pubDate>Sat, 26 Sep 2009 07:34:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Siegel</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>

		<category><![CDATA[Arbeitsvertrag]]></category>

		<category><![CDATA[Kurzzeitarbeit]]></category>

		<category><![CDATA[Kündigungsschutz]]></category>

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		<category><![CDATA[betriebsbedingte Kündigung]]></category>

		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>

		<category><![CDATA[Umsatz]]></category>

		<category><![CDATA[Umsätze]]></category>

		<category><![CDATA[Wirtschaftskrise]]></category>

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		<description><![CDATA[Ist eine betriebsbedingte Kündigung aufgrund von rückläufigen Umsätzen rechtskräftig? Kann ein Unternehmer einfach seine Mitarbeiter entlassen,mit der Begründung der betriebsbedingten Kündigung, weil die Umsatz- und Auftragslage eingebrochen ist?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>per eMail eingegangen:</p>
<p>Guten Tag,<br />
Ich hatte bis vor ca. 6 Monaten ein gut gehenden Laden in der Stadt. Seit dem &#8220;Ausbruch&#8221; der Wirtschaftskrise sind meine Umsätze um ca. 40% zurück gegangen. Ich kann meine Angestellten mit dem eingebrochenen Umsatz nicht länger beschäftigen. Kann ich hier einfach eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen, oder geht das nicht so einfach? Ich meine, ich kann meine Leute nicht mehr bezahlen. Was soll ich machen? Gibt&#8217;s eine andere Möglichkeit?</p>
<p>Danke für Ihre Hilfe<br />
Sven B.</p>
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