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| admin | August 14, 2009 | Arbeitsvertrag, TeilzeitbeschäftigungMein Arbeitgeber hat mir gesagt, meine Arbeitszeit werde in Zukunft nicht mehr 40 Stunden, sondern nur noch 30 Stunden betragen. Er will das nächsten Monat umsetzen.
Das ist eine Änderungskündigung.
Wie alle Änderungskündigungen bedürfen diese Kündigungen auch der Schriftform. Gegen diese Kündigung muss man sich trotzdem wehren (wenn man nicht einverstanden ist). Auch formunwirksame Kündigungen werden nämlich nach drei Wochen ab Zugang gültig! In Ihrem Fall sind das drei Wochen, nachdem Ihr Arbeitgeber Ihnen gegenüber die Änderung der Arbeitszeit anordnete und NICHT drei Wochen nach der Umsetzung.
Tags: Änderungskündigung, Arbeitgeber, Arbeitszeit, Kündigung, Kündigungen, Schriftform, Stunden, Umsetzung, Wochen, Zugang, Zukunft
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