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| | Jenny80 | November 2, 2009 | Allgemeines, Arbeitsvertrag, Kündigungsschutz Hallo,
ich will es kurz machen, weil ich nicht genau weiss, wie ich auf mein Problem reagieren soll…
Mein Problem
Ich habe während des Urlaubs festgestellt, dass ich schwanger bin. Mein Arbeitgeber möchte den Urlaub jetzt nicht anrechnen. Darf er das so einfach? Was kann ich dagegen machen?
Antwort von Rechtsanwalt Siegel
Die Schwangere hat nach § 17 MuSchG einen Anspruch auf Urlaub außerhalb ihrer Schwangerschaftsfreistellungen. Wenn sie daher während eines Urlaubs erfährt, dass sie schwanger ist, können Sie die Urlaubstage ab diesem Zeitpunkt für einen neuen Urlaub verwenden.
Tags: Arbeitgeber, Schwanger, Schwangerschaft, Urlaub
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November 24th, 2009 at 09:53
Ich habe einen Artikel gefunden, laut dem Schwangere ihren Resturlaub sogar bis nach dem Mutterschutz aufsparen können: Urlaub im Mutterschutz.
Ich hoffe, Sie können sich mit Ihrem Chef im guten einigen und wünsche Ihnen eine schöne Zeit mit Ihrem Baby!
November 27th, 2009 at 19:57
Das ist richtig. Mütter genießen in Deutschland zu Recht die notwendigen Privilegien um ihren Kindern einen ersten Start ins Leben zu gewährleisten.