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| | RA Siegel | Dezember 8, 2009 | Allgemeines, Arbeitsvertrag, Kündigungsschutz Diese Frage erreichte uns per eMail
Mir wurde ein Aufhebungsvertrag vom AG übergeben. Darin steht, dass das Arbeitsverhältnis zum 31. Dezember gegen eine Abfindung beendet werden soll. Kann ich das unterschreiben? Die Abfindung ist ziemlich hoch.
Antwort RA Siegel
Es kommt hier auf einige Fragen an: Eine hohe Abfindung kann gezahlt werden, weil Sie praktisch unkündbar sind. Wenn nicht, d.h. wenn Ihnen der Arbeitgeber wirklich entgegenkommt, müssen Sie darauf achten, dass er die Abfindung auch zahlen kann und nicht in Insolvenz geht. Außerdem müssten Sie eine Formulierung finden, die keine Sperrzeit beim Arbeitsamt auslöst.
Tags: Abfindung, Arbeitgeber, Arbeitsamt, Arbeitsverhältnis, Aufhebungsvertrag, Dezember, Formulierung, Insolvenz, Siegel, Sperrzeit | | |
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| | admin | August 14, 2009 | Arbeitsvertrag, Kündigungsschutz Zunächst muss man sich überlegen, ob man sich wehren will.
Bei betriebsbedingten Kündigungen müssen die Arbeitgeber nach § 1 a KSchG 0,5 Monatsgehälter pro Jahr der Betriebszugehörigkeit anbieten.
Aber: Diese Vorschrift ist allerdings nicht so eindeutig, wie sie aussieht. Vielmehr können Arbeitgeber auch eine höhere Abfindung anbieten. Und die Kündigung kann auch unwirksam sein, wenn die Arbeitgeber die Sozialauswahl z.B. nicht ausreichend beachtet haben. Sollte das der Fall sein, sind Arbeitgeber zum Teil bereit, eine höhere Abfindung zu bezahlen.
Kündigungsschutzklagen müssen innerhalb von drei Wochen ab Ausspruch der Kündigung erhoben werden.
Das zuständige Gericht ist in aller Regel das Gericht an der Betriebsstätte des Arbeitnehmers oder des Firmensitzes des Unternehmens, aber nicht immer. Die Kündigungsschutzklage muss schlüssig formuliert sein.
Tags: Abfindung, Arbeitgeber, Gericht, KSchG, Kündigung, Kündigungen, Kündigungsschutzklage, Kündigungsschutzklagen, Monatsgehälter, Sozialauswahl, Unternehmens, Vorschrift | | |
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