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| | RA Siegel | Dezember 8, 2009 | Allgemeines, Arbeitsvertrag, Kündigungsschutz Diese Frage erreichte uns per eMail
Mir wurde ein Aufhebungsvertrag vom AG übergeben. Darin steht, dass das Arbeitsverhältnis zum 31. Dezember gegen eine Abfindung beendet werden soll. Kann ich das unterschreiben? Die Abfindung ist ziemlich hoch.
Antwort RA Siegel
Es kommt hier auf einige Fragen an: Eine hohe Abfindung kann gezahlt werden, weil Sie praktisch unkündbar sind. Wenn nicht, d.h. wenn Ihnen der Arbeitgeber wirklich entgegenkommt, müssen Sie darauf achten, dass er die Abfindung auch zahlen kann und nicht in Insolvenz geht. Außerdem müssten Sie eine Formulierung finden, die keine Sperrzeit beim Arbeitsamt auslöst.
Tags: Abfindung, Arbeitgeber, Arbeitsamt, Arbeitsverhältnis, Aufhebungsvertrag, Dezember, Formulierung, Insolvenz, Siegel, Sperrzeit | | |
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